Wer hat Anspruch auf den AVGS?
Beachte, dass du keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt eines AVGS hast. Deine Sacharbeiter:innen der Bundesagentur für Arbeit entscheiden die Notwendigkeit nach persönlichem Ermessen. Hierbei spielen deine persönliche Situation und die aktuellen Bedingungen am Arbeitsmarkt eine große Rolle.
Du kannst einen AVGS beantragen, wenn du zu diesem Personenkreis gehörst:
- Es besteht Anspruch auf ALG-I-Leistungen,
- Antragsteller:in war innerhalb der letzten drei Monate sechs Wochen arbeitslos gemeldet,
- Berufsrückkehrer:innen,
- Fach-/Hochschulabsolventen:innen,
- Bürgergeld-Empfänger:innen,
- Arbeitssuchende kurzfristig Arbeitslose.
Der Aktivierungsgutschein (AVGS) nach SGB III ist ein wichtiger Baustein zur beruflichen Eingliederung und kann helfen, deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Stelle daher sicher, dass du deinen Antrag rechtzeitig einreichst.
Wie lange ist der AVGS gültig?
Normalerweise ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein drei Monate gültig. Es gibt allerdings keine einheitliche Regel für die Gültigkeit.
Wirf einen Blick in die Nebenbestimmungen des AVGS, um mehr zu den Bedingungen deines individuellen Gutscheins zu erfahren. Hier findest du z. B. mögliche Abweichungen zwischen der angegebenen und der tatsächlichen Gültigkeitsdauer.
Wichtig: Die Gültigkeit des AVGS endet auch, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt oder wenn eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird.
Alternative Perspektiven zu AVGS-geförderten Weiterbildungen
Eine weitere Fördermöglichkeit für deine berufliche Weiterbildung ist der Bildungsgutschein (BGS).
BBQ bietet hierfür an den Standorten Berlin, Bonn, Dresden, Düsseldorf, Hamburg und Köln, Krefeld, Neuss, Wuppertal und bundesweit in der Online-Akademie ein attraktives Spektrum zeitgemäßer Weiterbildungen und Umschulungen an, die interessante Perspektiven schaffen.
Spezifizierungen der AVGS-Förderungen
Im AVGS sind die Inhalte und Ziele der Fördermaßnahme festgelegt.
Für ein AVGS MAT kannst du nur dann eine Förderung bekommen, wenn der Bildungsträger richtig zertifiziert ist.
Außerdem werden beim AVGS MAG die förderfähigen Arbeitgeber:innen namentlich genannt.
Beim AVGS MPAV muss der Vermittler ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung sein. Zusätzlich muss die vermittelte Arbeit eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Monaten und eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden nachweisen.
Noch Fragen?
Gern beraten wir dich persönlich über deine Fördermöglichkeiten und die zu dir passenden Angebote.